Der Andernacher Ski-Club ist kein gewerblicher Reiseveranstalter und führt Skifreizeiten und andere Veranstaltungen nur im Rahmen des Satzungszweckes des ASC und nur für seine Mitglieder durch. Dies vorausgeschickt, gelten für alle Skifreizeiten und sonstige Veranstaltungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, wenn in der Ausschreibung nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen genannt sind.
Die vom Andernacher Ski-Club angebotenen Skifreizeiten sind nur für Mitglieder des Vereins vorgesehen. Mitglieder haben ein Vorbuchungsrecht von 14 Tagen. Stichtag für die Mitgliedschaft ist der Tag, an dem die Ausschreibung zum Versand gegeben wird. Wenn sich innerhalb der Vorbuchungszeit nicht genügend Mitglieder für eine Fahrt anmelden, so können auch Nichtmitglieder zu den in der Ausschreibung genannten Bedingungen teilnehmen.Anmeldungen sind an die in der Ausschreibung genannten Fahrtenleiter zu richten. Gehen mehr Anmeldungen für eine Skifreizeit (Fahrt) ein als freie Plätze zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung beim jeweiligen Fahrtenleiter über die Teilnahme. Die übrigen Interessenten werden auf einer Warteliste geführt. Der Anmelder haftet für alle auf der Anmeldung aufgeführten Personen und erkennt die Teilnahmebedingungen und die Reisebedingungen an. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den jeweiligen Fahrtenleiter kommt der Reisevertrag zustande. Meldet sich für eine ausgeschriebene Skifreizeit nicht die erforderliche Anzahl von Teilnehmern, so kann die Fahrt ohne Angabe weiterer Gründe abgesagt werden. Ein Anspruch der Reiseteilnehmer gegen den Reiseveranstalter auf Erfüllung des Reisevertrages ist bei Absage der Reise ausgeschlossen. Eine etwa geleistete Anzahlung wird zurückerstattet.
Sofern in der Fahrtenausschreibung keine anderen Zahlungsmodalitäten festgelegt sind, ist nach dem Versand der Teilnahmebestätigung innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Hohe von 100,00 € je Teilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Alle Zahlungen sind auf das Fahrtenkonto der jeweiligen Skifreizeit vorzunehmen. Die Aushändigung (Übersendung) des Sicherungsscheins nach § 651 k, Abs.3 BGB erfolgt Zug um Zug mit der Bezahlung des Restbetrages.
Grundlage ist die jeweilige Ausschreibung der Skifreizeit (Fahrt).
Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen. Das Datum des Posteingangs beim Reiseveranstalter ist für den Zeitpunkt des Rücktritts maßgebend. Bei Rücktritt durch den Reiseteilnehmer sind dem Reiseveranstalter folgende Kosten zu erstatten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 33 %
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
14. - 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 5. Tag vor Reisebeginn 100%
des jeweiligen Reisepreises. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht, so ist hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Verspätet sich der Reiseteilnehmer, so behalt der Verein seinen Anspruch auf den Reisepreis auch für den Zeitraum, in dem die Leistungen nicht erbracht werden. Dem Reiseteilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Verein ein geringerer Schaden als pauschaliert vorgesehen, entstanden ist.
Es wird dem Reiseteilnehmer empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Der Reiseteilnehmer kann sich bis zu Beginn der Skifreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reiseteilnehmer und Dritte haften dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ersatzreisende, die nicht Mitglied im Andernacher Ski-Club sind, können nur angenommen werden, wenn sich keine Mitglieder mehr auf der Warteliste befinden.
Die Haftung des Vereins ist auf den dreifachen Reisepreis beschrankt. Die Haftung wird beschrankt auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten des Vereins bzw. seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Übungsleiter, Fahrtenleiter).
Die Mitglieder des Vereins erhalten den Versicherungsschutz des Landessportbundes für Sportunfalle nach dessen Bedingungen.
Wir empfehlen die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes und den Abschluss der DSV-Versicherung.
Für ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Auslandkrankenversicherung.
Während den Skifreizeiten sowie bei Veranstaltungen des Andernacher Skiclub e.V. ist es üblich, dass die Übungsleiter/innen und/oder Teilnehmer/innen Fotos machen, untereinander austauschen und für den Verein nutzen. Wenn Sie das für sich oder Ihr Kind nicht möchten, vermerken Sie das bitte auf der Anmeldung.
Wenn ein Teilnehmer bei einer ausgeschriebenen Busreise mit dem PKW anreist, hat er keinen Anspruch auf Kostenersatz.
Andernacher Ski-Club e.V.
Kooperation mit TutorSpace
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